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Aktuelles

27.11.2020 | Positionierung

SPD-Frauen für einen zeitgemäßen Umgang mit geschlechtlicher Selbstbestimmung – gegen Desinformationskampagnen!

ASF-Bundesvorstand

Die ASF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) begrüßt aktuelle Initiativen, das inzwischen gründlich veraltete „Transsexuellengesetz“ durch eine umfassende Regelung zur geschlechtlichen Selbstbestimmung zu ersetzen.

Die erste Lesung zu entsprechenden Gesetzentwürfen von FDP und Grünen ist am 2. November im Bundestag erfolgt.

Insbesondere stimmt unsere Arbeitsgemeinschaft folgenden Punkten zu:- Abschaffung der Begutachtungspflicht, die schon im Prinzip einer Selbstbestimmung, welche diesen Namen verdient, entgegensteht- vereinfachtes Änderungsverfahren über die Standesämter, in Übereinstimmung mit der Ersetzung der bisherigen Rechtskategorie „Geschlecht“ durch „Geschlechtsidentität“- Zugang zum Personenstand „divers“ auch für nicht-binäre Personen, die keine körperlichen „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aufweisen- Verbot von geschlechtsverändernden bzw. –anpassenden Eingriffen an intersexuellen Kindern
Vor allem die letztgenannte Forderung soll helfen, immer noch praktiziertes Unrecht abzustellen: Allzu häufig definieren Ärzt*innen und Eltern intersexuell geborene Kinder nach Augenschein oder „Machbarkeit“ entweder als weiblich oder männlich – einschließlich operativer Eingriffe, um diesem Bild zu entsprechen. Dies ist jedoch unvereinbar mit der inzwischen gewonnenen Erkenntnis – und in anderen Bereichen bereits praktizierten Akzeptanz – der Existenz diverser und/oder nicht-binärer Menschen. Geschlechtsverändernde bzw. –anpassende Eingriffe ohne Einwilligung und sogar oft ohne nachträgliche Information des Kindes verstoßen gegen dessen Menschenrecht auf Selbstbestimmung in diesem zentralen Lebensbereich!

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren kursiert eine Kampagne, mit der die Reform als Angriff auf die Rechte von Frauen dargestellt wird; Männer könnten sich demnach beliebig zu Frauen „umdeklarieren“, in deren Lebensbereiche eindringen und deren Bemühungen um Emanzipation zunichtemachen.Dem ist entgegenzuhalten, dass Transgeschlechtlichkeit kein leichtfertiges Unterfangen, sondern eine persönliche Herausforderung ist – das durch die bisherige Gesetzgebung leider noch unnötig erschwert wird. Es wird daher höchste Zeit für den Wegfall der Begutachtungspflicht und die Einführung eines vereinfachten standesamtlichen Verfahrens.

In der besagten Kampagne wird „sex“ (biologisches Geschlecht) gegen „gender“ (soziale Geschlechterrolle) ausgespielt, als lägen Identität und Benachteiligung von Frauen allein in körperlichen Kriterien begründet.Da war Simone de Beauvoir schon weiter mit ihrem Ausspruch: „Man kommt nicht als Frau zur Welt; man wird dazu gemacht.“ Dies ist auch internationaler Standard, z.B. in aktuellen Verlautbarungen der CEDAW; insofern ist die Berufung auf „UN-Frauenrechte“, welche angeblich allein auf biologisches Geschlecht abstellen, vollkommen abwegig!

In Übereinstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft SPDqueer setzt sich die ASF für die Rechte transsexueller, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen ein. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe bieten gute Ansätze, um diese Rechte zu verbessern.

Maria Noichl, MdEP
ASF-Bundesvorsitzende